Edelstahl-Qualitäten – Warum ist die Angabe des Edelstahls so wichtig?

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Bitte lesen Sie auch die folgenden Anmerkungen zu den Edelstahl-Qualitäten:

Wir haben uns bewusst für die seit Jahrzehnten bewährten Qualitäten entschieden. Wir gehen nicht den Weg, diese durch preiswertere Produkte zu ersetzen. Manche Hersteller gehen diesen Weg – wir nicht! Ein Blick auf die nachfolgende Tabelle zeigt deutlich die Unterschiede.

 

Korrosionseigenschaften

1.4571

1.4404

Allgemeine Korrosion

gleich

Gleich

Lochfrasskorrosion

schlechter

Besser

Spannungsrisskorrosion

schlechter

Besser

Interkristalline Korrosion

schlechter

Besser

 

Für Verwirrung sorgt zusätzlich die Generalzulassung L99. Der Kunde kann nicht mehr die tatsächlich verwendeten Produkte erkennen. Achten Sie bitte darauf, dass explizit die Stahlsorten angegeben werden, z.B eben 1.4404 und 1.4301. Nur so sind Sie sicher, die bestmögliche Qualitäten zu kaufen.

 

Die gängigsten Sorten für Edelstahlprodukte

Die gängigsten Sorten für Edelstahlprodukte sind Edelstähle mit den Werkstoffnummern 1.4404, 1.4571 und 1.4301. Dabei handelt es sich um korrosionsbeständige Edelstähle mit guter Schmiedbarkeit und ausgezeichneter Schweißeignung, die für den Einsatz bei tiefen, aber auch bei hohen Temperaturen bis 550 °C geeignet sind. Für Edelstahlschornsteine und Edelstahlkamine wird am häufigsten die Qualität 1.4404 verwendet. Dabei handelt es sich um einen besonders robusten, säure- und korrosionsbeständigen Edelstahl.

 

Die L99 Zulassung als generalisierte Zulassung für Edelstahl – wo liegt das Problem?

Die L99 Zulassung ist eine Generalzulassung für alle Edelstahlprodukte. Sie stellt dem Hersteller frei, für die Produktion eine beliebige Edelstahl-Legierung zu verwenden. Inzwischen kommen in immer größerem Umfang auch Edelstahlschornsteine und Edelstahlkamine aus solchen undefinierten Legierungen auf den Markt. Auch ein großer Markenhersteller hat sich für die Produktion von Schornsteinsystemen mit L99 Zulassung entschieden. Zum Teil besteht ein solcher Edelstahlschornstein oder Edelstahlkamin komplett aus L99 Material, bei anderen Modellen wird nur das Schornstein- oder Kamin-Innere daraus gefertigt.

Die exakten Deklarierungen der Materialeigenschaften und gegebenenfalls der Legierungselemente für Edelstahl im Rahmen der bisherigen Normierung fallen bei Edelstahl mit einer L99 Zulassung weg. Für den Kunden ist eine eigenständige Qualitätsbeurteilung des erworbenen Edelstahlproduktes nicht mehr möglich. Vielmehr ist er dafür vollständig auf die Angaben des Herstellers angewiesen, der nicht verpflichtet ist, die Eigenschaften von Edelstahl mit einer L99 Zulassung im Detail zu deklarieren.

 

L99 Zulassung – inklusive offener Haftungsfragen

Manche Anbieter schreiben auch bei Edelstahlprodukten mit einer L99 Zulassung zusätzlich oder nur die Qualität 1.4404 aus. Ob diese der Realität entspricht, ist durch den Kunden jedoch nicht mehr prüfbar und in vielen Fällen fraglich. Im ungünstigsten Fall bleiben bei einem L99 Edelstahlerzeugnis statt umfassender und objektiver Produktinformationen anhand der europäischen Normvorgaben nur noch Werbeversprechen übrig. Im Alltag kann daraus mehr als eine unliebsame Überraschung resultieren.

Aus der L99 Zulassung ergeben sich damit auch neue – und wenig kundenfreundliche – Bedingungen für die Haftung der Hersteller bei Qualitätsmängeln von Edelstahlprodukten. In der Praxis dürfte eine Haftung eher unwahrscheinlich sein: Was nicht exakt definiert ist, kann seitens der Kunden auch nicht eingefordert werden. Ob die falsche Angabe der 1.4404 oder anderer deklarierter Edelstahlqualitäten im Ernstfall abmahnfähig ist, bleibt bisher völlig offen.

 

Quellen:

https://www.montanstahl.com/de/magazin/edelstahl-werkstoffgueten-1-4404-1-4571/

https://www.cafiro.de/rauchzeichen/die-l99-zulassung-edelstahl-mit-ueberraschungsfaktor/