Edelstahlschornsteine ummanteln

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Edelstahlschornsteine ummanteln

Ein Edelstahlschornstein muss nicht zwangsläufig ummantelt sein. In gewissen Situationen ist es jedoch erforderlich, wenn nicht sogar unabdingbar, dass Sie Ihren Edelstahlschornstein verkleiden müssen. Doch was genau verwendet man in solchen Fällen für Materialien? Keine Panik! Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, wie Sie bei der Verkleidung von ihrem Edelstahlschornstein vorgehen können.

Unterschiede Außen und Innen

Vor allem, wenn es sich bei Ihrem Edelstahlschornstein um einen Außenkamin handelt, ist es nicht zwangsläufig notwendig, diesen zu ummanteln. Doch gibt es einige Faktoren, die ausschlaggebend dafür sein können, dass Sie Ihren Schornstein verkleiden müssen - beispielsweise auf Geheiß des Schornsteinfegers. Weitere Faktoren wären gesetzliche Auflagen oder Vorschriften in Hinblick zur Baugenehmigung. Möglicherweise wurde auch ein Um- bzw. Anbau vorgenommen und die vorgeschriebenen Bestimmungen haben sich nun geändert.

Gesetzliche Vorschriften und Verordnungen

Sie müssen demnach diverse, verschiedene Faktoren berücksichtigen, wenn Sie einen Edelstahlschornstein errichten bzw. ummanteln möchten. Zu beachten sind vor allem die unterschiedlichen Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Nicht alles, was man von Ihrem Edelstahlschornstein in Bayern abverlangt, kommt auch in Hamburg zum Tragen. Außer der Landesverordnung spielen ebenfalls die Kommunen und deren Vorschriften eine Rolle, sowie Auflagen durch den zuständigen Schornsteinfeger.

Nur sicher ist sicher genug für Ihren Edelstahlschornstein

Sie möchten also Ihren Edelstahlschornstein verkleiden bzw. haben die expliziten Vorgaben? Dann sollte Ihnen klar sein, dass Sie unter keinen Umständen brennbares Material (Holz, etc.) hierzu verwenden dürfen. Doch was verwenden Sie dann? Im Allgemeinen stehen die Bestimmungen hierzu ebenfalls wieder in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, den kommunalen Verordnungen, der jeweiligen Baugenehmigung oder aber dem Bebauungsplan. Doch freuen Sie sich nicht zu früh.

Auch hier kann Ihr Schornsteinfeger Ihnen wieder einen Strich durch die Rechnung machen, weshalb Sie ihn unbedingt im Vorfeld konsultieren sollten.

Silikat-Platten, Ytong oder Gipskarton?

Ihr Edelstahlschornstein und seine Ummantelung sollen in jedem Fall der Brandschutzverordnung gerecht werden, sodass Sie ruhigen Gewissens die Stunden vor Ihrem Kaminofen genießen können. Für die Verkleidung vom Schornstein gibt es verschiedene zugelassene Materialien. Verwenden Sie beispielsweise doppelwandigen Gipskarton, Fermacell-Platten oder Ytong-Porenbeton gehen Sie kein Risiko ein. Eine Brandgefahr besteht bei diesen Materialien nämlich nicht. Obendrein ist die Montage der Verkleidung im Nu erledigt. Lediglich das Ständerwerk des Gipskartons darf ebenfalls nicht aus entflammbarem Material bestehen. Um den F90-Brandschutzgesetzen gerecht zu werden kann es zudem dazu kommen, dass der Schornsteinfeger eine erneute Abnahme durchführen muss. Aber immerhin haben Sie dann einen einwandfreien und brandschutzverordnungsgetreuen Edelstahlschornstein.

Was tun bei Bedenken?

Sie sind sich nicht sicher, was genau Sie verwenden sollen bzw. wie Sie es montieren sollen? Dann fragen Sie ganz einfach bei Ihrem Schornsteinfeger nach. Dieser kann Ihnen genau sagen, wie Sie Ihren speziellen Edelstahlkamin ummanteln müssen. Konsultieren Sie Ihn und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin, wonach er sich ein genaues Bild der baulichen Gegebenheiten machen kann. Außerdem kennt er sich bestens mit den Vorschriften in Ihrer Region aus, sodass er Ihnen auch hier, in Hinblick auf Ihren Edelstahlschornstein, weitestgehend die Bedenken nehmen kann.